Fördermöglichkeiten

Wodurch können die Stiftungsziele gefördert werden?

Spenden / Vermächtnisse / Erbeinsetzung

Sie können die Stiftungsziele langfristig durch Spenden, Vermächtnisse oder Erbeinsetzung fördern.

Sie können der Stiftung Geld auf das Stiftungskonto überweisen oder das Vermögen durch Übertragung von Wertpapieren und Sachwerten fördern.

Auch über Ihren Tod hinaus können Sie durch Ihr Testament dazu beitragen, dass für die Stiftungsziele weitere Mittel zur Verfügung stehen. Dies kann im Wege der letztwilligen Verfügung durch Erbeinsetzung oder durch die Errichtung eines Vermächtnisses erfolgen. Die Abwicklung dieser testamentarischen Verfügung kann dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft als Nachlassverwalter übertragen werden, der darin große Erfahrung besitzt.

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Zustiftungen

Zur nachhaltigen Sicherung der Stiftungsidee und Stärkung der Stiftungsziele tragen Sie wesentlich bei, wenn Sie die Spenden, das Vermächtnis oder die Erbeinsetzung als „Zustiftung“ deklarieren.

In diesem Fall wird die Kurt-Hahn-Stiftung Ihre Zuwendung nicht direkt dem Stiftungszweck zuführen, sondern dem Stiftungsvermögen. Durch ein stetig anwachsendes Vermögen fließen der Kurt-Hahn-Stiftung auf Dauer höhere Erträge zu, die dann für die Verwirklichung des Stiftungszweckes eingesetzt werden können.

Innerhalb des Bereiches der Zustiftungen besteht auch die Möglichkeit zur Gründung einer unselbstständigen Stiftung unter dem Dach der Kurt-Hahn-Stiftung. Dieses erlaubt den steuerlichen Abzug eines Gründungsfreibetrages in bestimmter Höhe.

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Zweckbindung

Im Rahmen des in der Satzung angegebenen Stiftungszweckes ist es möglich, die Verwendung Ihrer Spende genau festzulegen. In diesem Fall sollte die Spende so bemessen sein, dass der damit verbundene Zweck auch verwirklicht werden kann. Eine derartige „Zustiftung“ kann auch in Erinnerung an einen bestimmten Menschen dessen Namen tragen oder für einen genau bezeichneten Zweck, wie z.B. „Internatsstipendien für Kinder von Auslandsdeutschen“ oder „für Vollwaisen“ oder dergleichen, gegeben werden.

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Sicherheit

Entscheidend ist darüber hinaus, dass das auf die Stiftung übertragene Geld oder Vermögen vom Stifterverband sicher angelegt und überwacht wird.

Der Stifterverband übernimmt die Anlage der Stiftungsmittel und die Mittelvergabe nach den Beschlüssen des Vorstandes. Unter dem Dach des Stifterverbandes werden mehr als 300 Stiftungen und Stiftungsfonds verwaltet mit einem Gesamtvermögen von rund € 1,2 Milliarden für die Wissenschaftsförderung. Salem ist die z.Zt. einzige Schule, die eine Stiftung im Stifterverband der Deutschen Wissenschaft besitzt.

Jedes Jahr wird der Vermögensnachweis der Stiftung durch eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert.

Die Kurt-Hahn-Stiftung untersteht der Aufsicht durch den Regierungspräsidenten von Düsseldorf und den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Steuervergünstigung

Die Kurt-Hahn-Stiftung ist steuerbefreit und ist berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen. Ihre Zuwendungen an die Stiftung mindern im Rahmen der einkommenssteuerlichen Vorschriften die Einkommens- und Kirchensteuerzahlung.

Alle Zuwendungen an die Stiftung sind ferner erbschafts- und schenkungssteuerbefreit.

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Bankverbindung

Kurt-Hahn-Stiftung

Konto-Nr. 404 076 401
BLZ 360 800 80
bei Commerzbank AG
Essen

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Online Spende

Online-Spenden (bitte hier klicken)

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