Fördermöglichkeiten

Zustiftungen

Zur nachhaltigen Sicherung der Stiftungsidee und Stärkung der Stiftungsziele tragen Sie wesentlich bei, wenn Sie die Spenden, das Vermächtnis oder die Erbeinsetzung als „Zustiftung“ deklarieren.

In diesem Fall wird die Kurt-Hahn-Stiftung Ihre Zuwendung nicht direkt dem Stiftungszweck zuführen, sondern dem Stiftungsvermögen. Durch ein stetig anwachsendes Vermögen fließen der Kurt-Hahn-Stiftung auf Dauer höhere Erträge zu, die dann für die Verwirklichung des Stiftungszweckes eingesetzt werden können.

Innerhalb des Bereiches der Zustiftungen besteht auch die Möglichkeit zur Gründung einer unselbstständigen Stiftung unter dem Dach der Kurt-Hahn-Stiftung. Dieses erlaubt den steuerlichen Abzug eines Gründungsfreibetrages in bestimmter Höhe.