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Fördermöglichkeiten Zweckbindung Im Rahmen des in der Satzung angegebenen Stiftungszweckes ist es möglich, die Verwendung Ihrer Spende genau festzulegen. In diesem Fall sollte die Spende so bemessen sein, dass der damit verbundene Zweck auch verwirklicht werden kann. Eine derartige „Zustiftung“ kann auch in Erinnerung an einen bestimmten Menschen dessen Namen tragen oder für einen genau bezeichneten Zweck, wie z.B. „Internatsstipendien für Kinder von Auslandsdeutschen“ oder „für Vollwaisen“ oder dergleichen, gegeben werden. |
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