Fördermöglichkeiten

Steuervergünstigung

Die Kurt-Hahn-Stiftung ist steuerbefreit und ist berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen. Ihre Zuwendungen an die Stiftung mindern im Rahmen der einkommenssteuerlichen Vorschriften die Einkommens- und Kirchensteuerzahlung.

Alle Zuwendungen an die Stiftung sind ferner erbschafts- und schenkungssteuerbefreit.