Liebe Interessierte, es gibt viele Arten die Kurt-Hahn-Stiftung und damit die Stipendiatinnen und Stipendiaten Salems zu unterstützen. Sie können dies für einen bestimmten Zweck oder ein bestimmtes Schülerprofil tun, Sie können dies monatlich mit einer definierten Summe tun oder Sie können der Stiftung eine größere Summe als Zustiftung zukommen lassen. Die Kurt-Hahn-Stiftung ist gemeinnützig und damit berechtigt, Spendenquittungen auszustellen, die Ihnen die steuerliche Abzugsfähigkeit ermöglicht. Sie haben die Wahl zwischen PayPal und der klassischen Überweisung.


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Wer der Kurt-Hahn-Stiftung gibt, weiß, dass er für etwas Bleibendes gibt; beiträgt wie viel oder wenig auch immer, zu einer Summe, deren Zinsen dauern und zukünftigen Zwecken dienen (…).

Golo Mann, Altsalemer, Abitur 1923

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Das Bewerbungsverfahren – in 4 Schritten 

  1. Bewerbung im Rahmen der regulären Bewerbung um einen Schulplatz
  2. Verständigung über eine mögliche Stipendienhöhe (unter Vorlage des Einkommenssteuerbescheides der Eltern)
  3. Entscheidung über Aufnahme mit oder ohne Stipendium durch die Schule
  4. Vertragserstellung

Das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular muss uns, zusammen mit allen anderen erforderlichen Unterlagen, bis zum Zeitpunkt der Bewerbung um einen Schulplatz vorliegen.

Nach Eingang aller Unterlagen kommt der reguläre Bewerbungsprozess um einen Schulplatz an der Schule Schloss Salem in Gang. Dazu erforderlich ist das persönliche Erscheinen vor Ort (Aufnahmegespräch), sowie das Ablegen von Einstufungstests.

Es werden Führungen durch Schülerinnen und Schüler unserer Schule angeboten, und alle Gästekinder werden zum Mittagessen eingeladen. Parallel findet die Prüfung der Einkommensnachweise statt, und eine mögliche Stipendienhöhe wird in Absprache mit den Familien festgelegt.

Das Feedback aus Aufnahmegespräch, Tests und Führungen sowie im Falle von Schnuppertagen aus den Mentoraten und dem Unterricht der Schule fließt ebenfalls in die Entscheidung mit ein. Die Entscheidung über einen Schulplatz mit oder ohne Stipendium wird gemeinschaftlich zwischen der Abteilung Aufnahme, der Unterrichtsleitung, der Internatsleitung sowie der Geschäftsführung getroffen.

Auch Schülerinnen und Schüler die bereits die Schule Schloss Salem besuchen, können sich um ein Stipendium bewerben.

Das Stipendium für unsere Salemer Talente nennt sich Heinrich-Blendinger-Stipendium.

Dr. Heinrich Blendinger hat die Schule Schloss Salem von 1934 bis 1943 im Geiste seiner Gründer geleitet. Ihm war es zu verdanken, dass Salem bis beinahe zum Ende des Nationalsozialismus mit einem Minimum an Kompromissen überleben konnte. Durch ein Stipendium in seinem Namen soll deutlich werden, dass Tugenden wie Aufrichtigkeit, politische Klugheit, fachliches Können und Humanität in Salem besonders gefördert werden. 

Das Heinrich-Blendinger-Stipendium wird an Kinder und Jugendliche vergeben, die bereits Schülerin oder Schüler der Schule Schloss Salem sind und noch kein Salem-Stipendium haben. Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie gute akademische Leistungen mitbringen, sich sozial, musisch und/oder sportlich besonders engagieren und bereit und in der Lage sind, Verantwortung im Internat zu übernehmen. Das Stipendium wird bis zum Schulabschluss Abitur oder International Baccalaureate gewährt, es wird aber jährlich überprüft, ob die Schülerin/der Schüler die Bedingungen weiter erfüllt. 

Weitere Informationen zu Stipendien in Salem

Information Heinrich-Blendinger-Stipendium als PDF

Alle Zuwendungen an die Stiftung sind Erbschafts- und Schenkungssteuerbefreit.

Eine Zuwendungsbestätigung wird allen rechtlichen Personen über jeden Zuwendungsbetrag vom Deutschen Stiftungszentrum postalisch zugesandt. Alle natürlichen Personen erhalten automatisch eine Zuwendungsbestätigung ab einem Betrag von 300 EUR. Für Beträge unter 300 EUR gilt den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechend der Zahlungsnachweis als Bestätigung über die Spende zur Vorlage bei dem Finanzamt.

Wie kann ich die Stiftung fördern?
Sie können die Stiftungsziele kurz-, mittel- und langfristig durch Spenden, Zustiftungen, Vermächtnisse oder Erbeinsetzungen fördern.

Spenden
Überweisen Sie monatlich, viertel- oder jährlich einen definierten Betrag an die Kurt-Hahn-Stiftung. Dadurch helfen Sie der Stiftung, ihre jährlichen Auszahlungen für den Stiftungszweck, insbesondere Stipendien zu erhöhen.

Zustiftungen
Mit einer Spende in das Stiftungskapital ermöglichen Sie, nachhaltig Stipendien und förderungswürdige Projekte aus den Kapitalerträgen zu finanzieren.

Vermächtnisse / Erbeinsetzungen
Sie können der Stiftung Geld zukommen lassen oder das Vermögen der Stiftung durch Übertragung von Wertpapieren und Sachwerten fördern. Auch über Ihren Tod hinaus können Sie durch Ihr Testament dazu beitragen, dass für die Stiftungsziele weitere Mittel zur Verfügung stehen. Dies kann im Wege der letztwilligen Verfügung durch Erbeinsetzung oder durch die Errichtung eines Vermächtnisses erfolgen.
Dies können Sie in Form einer Spende tun oder aber in der Form der Zustiftung.
Die Abwicklung dieser testamentarischen Verfügung kann dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft als Nachlassverwalter übertragen werden, der darin große Erfahrung besitzt.


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Link Deutsches Stiftungszentrum

Spendeninformation zum Download

Wo und wie wird meine Spende verwaltet?

Das auf die Stiftung übertragene Geld oder Vermögen wird vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft sicher angelegt und überwacht. Das Deutschen Stiftungszentrum (DZS) übernimmt die Betreuung der Stiftungen.

Das Deutsche Stiftungszentrum berät seit über 60 Jahren Stifter, Stifterinnen und Stiftungen, begleitet Stiftungsgründungen und betreut gemeinnützige und mildtätige Stiftungen – so auch die Kurt-Hahn-Stiftung.

3.000 Unternehmen, Unternehmensverbände, Stiftungen und Privatpersonen sind im Deutschen Stiftungszentrum zusammengeschlossen. Derzeit betreut das DSZ mehr als 660 rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen mit einem Gesamtvermögen von rund drei Milliarden Euro. Für die Stiftungszwecke stehen den gemeinnützigen Stiftungen pro Jahr rund 120 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Stifterverband übernimmt die Anlage der Stiftungsmittel und die Mittelvergabe nach den Beschlüssen des Vorstandes. Jedes Jahr wird der Vermögensnachweis der Stiftung durch eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert.

Link Stifterverband der deutschen Wissenschaft
Link Deutsches Stiftungszentrum
Link Kurt-Hahn-Stiftung im DSZ

Wie kann ich spenden?

Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Dies ist jederzeit möglich.
Sie erreichen uns persönlich:

VORSITZENDE DES VORSTANDES
Dr. Karen Jung
Tel. mobil: +49 173 27 39 477
E-Mail: gs@kurt-hahn-stiftung.de

STIFTUNGSMANAGEMENT
Kurt-Hahn-Stiftung | Deutsches Stiftungszentrum
Franka Bechstein
Regionalbüro Stuttgart
Königstrasse 7
DE 70173 Stuttgart

Tel.: +49 (0)711 7050-393
E-Mail: franka.bechstein@stifterverband.de

Spenden erbeten an:
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DE42 3608 0080 0404 0764 01
BIC: DRESDEFF360
Commerzbank AG

Schnell Entschlossene finden den PayPal-Button oben auf unserer Website und das Online-Spendenformular unten auf der Seite.

Wir freuen uns und zeigen Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne alle Wege auf, wie Sie die Kurt-Hahn-Stiftung unterstützen können.

Herzlichen Dank!

Hier Spendenbescheinigung beantragen

Spendeninformation zum Download

Geldauflagen und Bußgelder, die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zuweisen, sind für die Kurt-Hahn-Stiftung eine wertvolle Unterstützung. Diese Einnahmen tragen dazu bei, großen jungen Talenten neue Perspektiven zu schenken.

Transparente Verwaltung

Gemeinnützigkeit
Die Kurt-Hahn-Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt.

Verwendung der Gelder
Die Kurt-Hahn-Stiftung verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.

Mitteilungspflicht
Die Kurt-Hahn-Stiftung verpflichtet sich, die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zeitnah zu informieren. Über die Höhe und Verwendung der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr werden die zuständigen Oberlandesgerichte bzw. die Generalstaatsanwaltschaften zum Jahresanfang unterrichtet.

Transparenz
Die Kurt-Hahn-Stiftung verbucht alle Zahlungen, die im Rahmen von Geldauflagen zufließen absolut transparent und auf einer eigenen Buchungsstelle.

Deutsches Stiftungszentrum: Die Kurt-Hahn-Stiftung wird in Fragen des Managements professionell vom Deutschen Stiftungszentrum betreut.

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Link zum Deutschen Stiftungszentrum (DSZ) 
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Informationsmaterialien

Für Strafrichter, Staatsanwälte und Anwälte haben wir spezielles Informationsmaterial vorbereitet. Gerne senden wir Ihnen entsprechende Informationen zu den Listen, auf denen die Kurt-Hahn-Stiftung bereits eingetragen ist zu. Auch Material über die Arbeit der Kurt-Hahn-Stiftung senden wir Ihnen gerne zu.

Informationsmaterial können Sie gerne bei uns per E-Mail bestellen.

Spenden erbeten an:
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Herzlichen Dank!

Es freut uns sehr, dass Sie die Kurt-Hahn-Stiftung mit einer Spende unterstützen möchten. Und auch das Finanzamt begrüßt Ihren Einsatz: Ihre Spende an uns ist von der Steuer abzugsfähig. Dafür muss sie allerdings in Ihrer Steuererklärung durch eine passende Spendenbescheinigung nachgewiesen werden.

Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2007 ist es noch einfacher geworden, Spenden von der Einkommensteuer abzusetzen: Für Spenden an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen bis zu einer Spendensumme von 200 EUR (bis zum Jahr 2020) und 300 EUR (ab dem Jahr 2021) pro Einzelspende genügt den Finanzbehörden ein „vereinfachter Spendennachweis“. Das heißt, dass anstatt einer Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster ein Bareinzahlungsbeleg, die Buchungsbestätigung der Bank oder ein Online-Banking-Ausdruck sowie zusätzlich ein Beleg des Spendenempfängers für Ihre Steuererklärung ausreichen. Einen entsprechenden Beleg der Kurt-Hahn-Stiftung erhalten Sie auf Anfrage von der Geschäftsstelle.

Spenden Sie 300 EUR oder mehr an die Kurt-Hahn-Stiftung, dann ist als Nachweis eine Spendenbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich, die Sie von unserer Geschäftsstelle erhalten.

Falls Sie zum ersten Mal 300 EUR oder mehr an die Kurt-Hahn-Stiftung spenden, dann ist es gegebenenfalls erforderlich, dass Sie der Geschäftsstelle für die Ausstellung Ihrer Bescheinigung Ihre Anschrift mitteilen.

Kurt-Hahn-Stiftung | Deutsches Stiftungszentrum
Franka Bechstein
Regionalbüro Stuttgart
Königstrasse 7
DE 70173 Stuttgart

Tel.: +49 (0)711 7050-393
E-Mail: franka.bechstein@stifterverband.de

Zum Online-Formular, um eine Spendenbescheinigung zu beantragen

Alle natürlichen Personen erhalten eine Zuwendungsbestätigung ab einem Betrag von 300 EUR. Für Beträge unter 300 EUR gilt der Zahlungsnachweis als Bestätigung* über die Spende zur Vorlage bei dem Finanzamt. Eine Zuwendungsbestätigung wird allen rechtlichen Personen über jeden Zuwendungsbetrag unabhängig von der Höhe vom Deutschen Stiftungszentrum postalisch zugesandt.

Sollten Sie einen Spendenbeleg wünschen, kontaktieren Sie uns einfach:

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* Bis 2020 galt eine Grenze von 200 EUR. Seit 2021 ist diese Grenze auf 300 EUR angehoben worden.

Habe ich steuerliche Vorteile?

Die Kurt-Hahn-Stiftung ist gemeinnützig, damit steuerbefreit und berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen. Ihre Zuwendungen an die Stiftung mindern im Rahmen der einkommenssteuerlichen Vorschriften ihre Einkommens- und Kirchensteuerzahlung.

Alle Zuwendungen an die Stiftung sind ferner Erbschafts- und Schenkungssteuerbefreit.

Eine Zuwendungsbestätigung wird allen rechtlichen Personen über jeden Zuwendungsbetrag vom Deutschen Stiftungszentrum postalisch zugesandt. Alle natürlichen Personen erhalten automatisch eine Zuwendungsbestätigung ab einem Betrag von 300 EUR. Für Beträge unter 300 EUR gilt den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechend der Zahlungsnachweis als Bestätigung über die Spende zur Vorlage bei dem Finanzamt.

Bei Fragen wenden Sie sicher gerne jederzeit an unsere Stiftungsmanagerin:

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Voraussetzungen

  • Sehr gute akademische Leistungen
  • Zivilgesellschaftliches Engagement
  • Besonderes Talent in Musik / Sport / Kunst / …
  • Besonderheit im Sinne der Schule Schloss Salem und ihrer Gründerväter

Erwartungen

Stipendiatinnen und Stipendiaten der Schule Schloss Salem kommt eine besondere Rolle zu. Sie agieren als Vorbilder mit hoher Sozialkompetenz, übernehmen Verantwortung und engagieren sich für die Schule, sei es bei internen Veranstaltungen oder im externen Kontext.

Die Teilstipendien werden sowohl für den Abschluss Abitur als auch für den englischsprachigen Abschluss IB (International Baccalaureate) gewährt. 

Gemeinschaft 

Nach Schuljahresbeginn lernen sich alle Stipendiatinnen und Stipendiaten im Zuge eines gemeinsamen Events kennen. Je nach Wetter wird ein persönliches Programm angeboten, das den Fokus auf die Vernetzung legt, aber auch über die Kurt Hahn Stiftung informiert und wichtige Informationen bereithält. Die Schule Schloss Salem legt besonderen Wert auf den Austausch aller Stipendiatinnen und Stipendiaten untereinander sowie auf die Kontaktpflege zu den Förderinnen und Förderern der Schule.

Wie kann ich spenden?

Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Dies ist jederzeit möglich.
Sie erreichen uns persönlich:

VORSITZENDE DES VORSTANDES
Dr. Karen Jung
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STIFTUNGSMANAGEMENT
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Spenden erbeten an:
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Wir freuen uns und zeigen Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne alle Wege auf, wie Sie die Kurt-Hahn-Stiftung unterstützen können.

Herzlichen Dank!

Die Stipendiaten werden während ihrer Laufbahn in Salem durch regelmäßige Gespräche und Beurteilungen dazu angehalten, ihr Handeln und Verhalten zu reflektieren. Dies gilt für alle übrigen SchülerInnen in gleichem Masse.

Jährlich fertigen die Stipendiaten und Stipendiatinnen einen Bericht an, indem sie ihre persönlich gesteckten Ziele und deren Zielerreichung beschreiben. Am Ende eines jeden Schuljahres wird entschieden, ob das Leistungsbild die Fortführung des Stipendiums rechtfertigt.

Bewerben kann sich jeder, der Freude an Leistung hat und in schulischen oder außerschulischen Bereichen über ein überdurchschnittliches Talent verfügt.

Bewerben können sich aktuelle Schüler oder neue Schülerinnen und Schüler, die Interesse und Lust haben, ihre schulische Laufbahn an der Schule Schloss Salem fortzusetzen oder nach ihrem Schulabschluss das Salem Kolleg besuchen möchten.

Gute Noten sind Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung um ein Stipendium, doch setzt Salem bei Stipendiaten auch eine besondere charakterliche Haltung voraus: einen hohen Anspruch an sich selbst und die Fähigkeit, sein Wissen und Können für andere einzusetzen.

Die Bewerbung um ein Teilstipendium an der Schule Schloss Salem ist ganzjährig möglich. Alle begabte und engagierten Schülerinnen und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 5 bis 11 können so von den Teilstipendien der Kurt-Hahn-Stiftung profitieren.

Weitere Informationen zu den Stipendien sowie zu den Bewerbungsbedingungen

Stipendienbewerbungen für die Schule Schloss Salem bitte auf dem Postweg unter Angabe der derzeitigen Klassenstufe an:

Schule Schloss Salem
Leitung Fundraising / Stipendienwesen 
Frau Gesa Meyer-Wiefhausen
DE 88682 Salem

Bewerbungsunterlagen findet Ihr hier

Für das Salem Kolleg werden fortlaufend entgegen genommen. Also jetzt bewerben für das  Jahr am Salem Kolleg 2020/2021. Insgesamt stehen 48 Plätze für das Kollegjahr 2020/2021 zur Verfügung, die im Rahmen von Auswahltagen vergeben werden.

Interessierte finden Informationen und das Online-Bewerbungsfornular hier:
Weitere Informationen zu Bewerbungsbedingungen am Salem Kolleg

Ansprechpartnerin ist:
Campus Salem Kolleg
Claudia Groot
Kurt-Hahn-Str. 1
DE 88662 Überlingen

Eine Gesellschaft wie die unsere braucht “Eliten, die sich durch Leistung, Verantwortungsbereitschaft in ihrer Rolle als Vorbild rechtfertigen” (Roman Herzog, Berliner Rede 1997).

Die Schule Schloss Salem möchte ihren Beitrag hierzu leisten. Wer der Kurt-Hahn-Stiftung etwas zuwendet, unterstützt direkt die Schule hierbei. Kurt-Hahn-Stiftung und die Schule Schloss Salem streben gemeinsam an, die Stipendienförderquote zu erhöhen, die aktuell bei ca. 20% liegt.

Grundsätzlich werden an der Schule Schloss Salem und dem Salem Kolleg Voll- und Teilstipendien gewährt. Zu dem einkommensunabhängigen Basisstipendium in Höhe von 500 EUR pro Monat bzw. 6.000 EUR pro Jahr hat ein weiterer Einfluss auf die Höhe der Vergabe der Stipendien das individuelle elterliche Einkommen. Dieses wird detailliert geprüft und ist dann Grundlage der individuellen Regelungen.
So wollen wir Euch und Eure Eltern ermutigen: Wenn Ihr überzeugt seid, bewerbt Euch!

Die Kurt-Hahn-Stiftung fördert sowohl neue Schülerin Schülerinnen in Salem mit dem Salem-Stipendium als auch interne Schülerinnen und Schüler mit dem Heinrich-Blendinger-Stipendium.

Weitere Informationen zu Stipendien in Salem

Hier einige Zitate von Stipendiaten:

“Salem ist mein Zuhause geworden. Dank der finanziellen Unterstützung wird es mir ermöglicht, gute Schulbildung, Sport, soziales Engagement und Freizeit perfekt zu verknüpfen. Ein Leben ohne die Freunde aus Salem ist nach einem Jahre schlichtweg unvorstellbar. Danke dafür!“
Johanna

“Salem – manchmal wenn ich mir überlege, dass ich tatsächlich HIER in Salem zur Schule gehen kann, dann erscheint es mir irgendwie unwirklich, und zwar weil es einfach so ein großes Privileg ist. Denn ohne Stipendium wäre es mir unmöglich Salem zu besuchen.“
Charlotte

„Wenn ich an meine Ankunft in Salem zurück denke, stelle ich immer wieder fest, dass ich mich gravierend verändert habe, und dass ich seit dem unbeschreiblich viele Erfahrungen und Erkenntnisse über meine Umgebung und mich selber gewonnen habe. Diese waren nicht immer leicht zu verarbeiten, haben mich aber letztendlich alle darin gestärkt, ich selbst zu sein. Ohne ein Stipendium wäre mir die Möglichkeit, diese wichtige Zeit in Salem zu verbringen, verwehrt geblieben, und ich frage mich oft, wie ich mich dann entwickelt hätte.“
Hannah

Die Mehrzahl der Stipendiaten, wie auch der übrigen Schüler nimmt die Herausforderungen von Unterricht und Internat an. Sie wirken anregend und inspirierend auf die Schulgemeinschaft – und umgekehrt. Aufgrund ihrer Leistungswillig- und -fähigkeit werden viele der Leistungsstipendiaten von ihren Mitschülern in führende Ämter gewählt werden. In vielen Biographien kann man verfolgen und feststellen, welche Stärkung ihre Persönlichkeit durch Salem erfahren hat und wie sie die Salemer Werte in ihrem späteren Leben vertreten.

Zustiftungen
Mit einer Spende in das Stiftungskapital ermöglichen Sie, nachhaltig Stipendien und förderungswürdige Projekte aus den Kapitalerträgen zu finanzieren.

Wie kann ich zustiften?
Zur nachhaltigen Sicherung der Stiftungsidee und Stärkung der Stiftungsziele tragen Sie wesentlich bei, wenn Sie Spenden, das Vermächtnis oder die Erbeinsetzung als „Zustiftung“ deklarieren.
In diesem Fall wird die Kurt-Hahn-Stiftung Ihre Zuwendung dem Stiftungsvermögen zuführen. Durch ein anwachsendes Vermögen fließen der Kurt-Hahn-Stiftung auf Dauer höhere Erträge zu, die dann für den Stiftungszweck operativ eingesetzt werden können.
Innerhalb der Zustiftungen besteht die Möglichkeit zur Gründung einer unselbstständigen Stiftung unter dem Dach der Kurt-Hahn-Stiftung. Diese erlaubt den steuerlichen Abzug eines Gründungsfreibetrages in bestimmter Höhe.

Link Stifterverband der deutschen Wissenschaft
Link Deutsches Stiftungszentrum

Spendeninformation zum Download

Sie wollen Ihre Spende einem persönlichen Zweck widmen?

Im Rahmen des in der Satzung der Kurt-Hahn-Stiftung angegebenen Stiftungszweckes ist es möglich, die Verwendung Ihrer Spende genau festzulegen. Diese Möglichkeit existiert jedoch nur für Zustiftungen.

Sie können ihre „Zustiftung“ in Erinnerung an einen bestimmten Menschen mit dessen verbinden, so dass diese den gewünschten Namen trägt. Oder Sie können die Zustiftung mit einem genau bezeichneten Zweck, wie z.B. „Stipendien für Kinder mit Migrationshintergrund“ oder „Stipendien für Vollwaisen“ oder dergleichen, gegeben werden.

Beispiel für eine solche Lösungen in der Kurt-Hahn-Stiftung ist das Heinrich-Blendinger-Stipendium.