Es freut uns sehr, dass Sie die Kurt-Hahn-Stiftung mit einer Spende unterstützen möchten. Und auch das Finanzamt begrüßt Ihren Einsatz: Ihre Spende an uns ist von der Steuer abzugsfähig. Dafür muss sie allerdings in Ihrer Steuererklärung durch eine passende Spendenbescheinigung nachgewiesen werden.
Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2007 ist es noch einfacher geworden, Spenden von der Einkommensteuer abzusetzen: Für Spenden an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen bis zu einer Spendensumme von 200 EUR (bis zum Jahr 2020) und 300 EUR (ab dem Jahr 2021) pro Einzelspende genügt den Finanzbehörden ein „vereinfachter Spendennachweis“. Das heißt, dass anstatt einer Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster ein Bareinzahlungsbeleg, die Buchungsbestätigung der Bank oder ein Online-Banking-Ausdruck sowie zusätzlich ein Beleg des Spendenempfängers für Ihre Steuererklärung ausreichen. Einen entsprechenden Beleg der Kurt-Hahn-Stiftung erhalten Sie auf Anfrage von der Geschäftsstelle.
Spenden Sie 300 EUR oder mehr an die Kurt-Hahn-Stiftung, dann ist als Nachweis eine Spendenbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich, die Sie von unserer Geschäftsstelle erhalten. Falls Sie zum ersten Mal 300 EUR oder mehr an die Kurt-Hahn-Stiftung spenden, dann ist es gegebenenfalls erforderlich, dass Sie der Geschäftsstelle für die Ausstellung Ihrer Bescheinigung Ihre Anschrift mitteilen.