Die Kurt-Hahn-Stiftung ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und berechtigt, entsprechende Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen.
Bei Spenden bis 300 € genügt für die steuerliche Anerkennung beim Finanzamt Ihr Buchungsbeleg.
Eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) erhalten Sie für Spenden ab 300 €.
Sollten Sie Ihre Spende über den Weg der klassichen Überweisung oder online getätigt haben, dient Ihr Buchungsbeleg bis 300 € als Spendenbeleg. Sollten Sie eine Spende über 300 € getätigt haben oder für Ihre Spende unter 300 EUR einen Spendenbeleg wünschen, beantragen Sie diesen bitte über das folgende Formular.