Liebe Interessierte,

Ihr seid talentiert? Ihr seid leistungswillig und leistungsfähig? Ihr wollt Euch besser kennenlernen und Eure Persönlichkeit entwickeln? Dann seid Ihr hier richtig. Wir suchen junge Talente und Persönlichkeiten, die gerne gefördert und gefordert werden. Wie wir Euch helfen können, was Ihr tun müsst, um die Chance auf ein Stipendium zu erhalten, lest Ihr in den folgenden Beiträgen:

Das Kollegjahr ist für mich bisher eine der besten Erfahrungen meines Lebens.

Björn, Kollegjahr 2016/2017

Die Bewerbung um ein Teilstipendium an der Schule Schloss Salem ist ganzjährig möglich. Die Kurt-Hahn-Stiftung fördert dabei die Erziehung und den Unterricht besonders leistungsfähiger Kinder und Jugendlicher. Ihr Besuch der Schule Schloss Salem soll nicht an finanziellen Fragen scheitern. 

Chance auf finanzielle Förderung: Begabte Schülerinnen und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 5 bis 11 können von den Teilstipendien der Kurt-Hahn-Stiftung profitieren.


Alle Informationen sowie die Bewerbungsformulare findet Ihr hier.


Was kommt nach der bestandenen Prüfung? Viele Abiturientinnen und Abiturienten wissen noch nicht, wie sie sich entscheiden sollen, welches Studienfach das richtige für sie ist. Dieser und anderen Herausforderungen begegnet das Salem Kolleg mit einem einjährigen Studien- und Berufsorientierungsjahr, das an das Abitur anschließt.

Das Salem Kolleg richtet sich dabei vor allem an Schülerinnen und Schüler, die ihr Abitur nicht in Salem absolviert haben. 

Damit möglichst viele Abiturientinnen und Abiturienten am Salem Kolleg teilnehmen können, werden jedes Jahr Stipendien vergeben.

Bewerber und Bewerberinnen um ein Stipendium am Salem Kolleg können sich während des ganzen Jahres bewerben. 

Alle Informationen sowie die Bewerbungsformulare findet Ihr hier.

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Alle Zuwendungen an die Stiftung sind Erbschafts- und Schenkungssteuerbefreit.

Eine Zuwendungsbestätigung wird allen rechtlichen Personen über jeden Zuwendungsbetrag vom Deutschen Stiftungszentrum postalisch zugesandt. Alle natürlichen Personen erhalten automatisch eine Zuwendungsbestätigung ab einem Betrag von 300 EUR. Für Beträge unter 300 EUR gilt den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechend der Zahlungsnachweis als Bestätigung über die Spende zur Vorlage bei dem Finanzamt.

Wie kann ich die Stiftung fördern?
Sie können die Stiftungsziele kurz-, mittel- und langfristig durch Spenden, Zustiftungen, Vermächtnisse oder Erbeinsetzungen fördern.

Spenden
Überweisen Sie monatlich, viertel- oder jährlich einen definierten Betrag an die Kurt-Hahn-Stiftung. Dadurch helfen Sie der Stiftung, ihre jährlichen Auszahlungen für den Stiftungszweck, insbesondere Stipendien zu erhöhen.

Zustiftungen
Mit einer Spende in das Stiftungskapital ermöglichen Sie, nachhaltig Stipendien und förderungswürdige Projekte aus den Kapitalerträgen zu finanzieren.

Vermächtnisse / Erbeinsetzungen
Sie können der Stiftung Geld zukommen lassen oder das Vermögen der Stiftung durch Übertragung von Wertpapieren und Sachwerten fördern. Auch über Ihren Tod hinaus können Sie durch Ihr Testament dazu beitragen, dass für die Stiftungsziele weitere Mittel zur Verfügung stehen. Dies kann im Wege der letztwilligen Verfügung durch Erbeinsetzung oder durch die Errichtung eines Vermächtnisses erfolgen.
Dies können Sie in Form einer Spende tun oder aber in der Form der Zustiftung.
Die Abwicklung dieser testamentarischen Verfügung kann dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft als Nachlassverwalter übertragen werden, der darin große Erfahrung besitzt.


Link Stifterverband der deutschen Wissenschaft
Link Deutsches Stiftungszentrum

Spendeninformation zum Download

Wo und wie wird meine Spende verwaltet?

Das auf die Stiftung übertragene Geld oder Vermögen wird vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft sicher angelegt und überwacht. Das Deutschen Stiftungszentrum (DZS) übernimmt die Betreuung der Stiftungen.

Das Deutsche Stiftungszentrum berät seit über 60 Jahren Stifter, Stifterinnen und Stiftungen, begleitet Stiftungsgründungen und betreut gemeinnützige und mildtätige Stiftungen – so auch die Kurt-Hahn-Stiftung.

3.000 Unternehmen, Unternehmensverbände, Stiftungen und Privatpersonen sind im Deutschen Stiftungszentrum zusammengeschlossen. Derzeit betreut das DSZ mehr als 660 rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen mit einem Gesamtvermögen von rund drei Milliarden Euro. Für die Stiftungszwecke stehen den gemeinnützigen Stiftungen pro Jahr rund 120 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Stifterverband übernimmt die Anlage der Stiftungsmittel und die Mittelvergabe nach den Beschlüssen des Vorstandes. Jedes Jahr wird der Vermögensnachweis der Stiftung durch eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert.

Link Stifterverband der deutschen Wissenschaft
Link Deutsches Stiftungszentrum
Link Kurt-Hahn-Stiftung im DSZ

Wie kann ich spenden?

Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Dies ist jederzeit möglich.
Sie erreichen uns persönlich:

VORSITZENDE DES VORSTANDES
Dr. Karen Jung
Tel. mobil: +49 173 27 39 477
E-Mail: gs@kurt-hahn-stiftung.de

STIFTUNGSMANAGEMENT
Kurt-Hahn-Stiftung | Deutsches Stiftungszentrum
Franka Bechstein
Regionalbüro Stuttgart
Königstrasse 7
DE 70173 Stuttgart

Tel.: +49 (0)711 7050-393
E-Mail: franka.bechstein@stifterverband.de

Spenden erbeten an:
Kurt-Hahn-Stiftung | Deutsches Stiftungszentrum
DE42 3608 0080 0404 0764 01
BIC: DRESDEFF360
Commerzbank AG

Schnell Entschlossene finden den PayPal-Button oben auf unserer Website und das Online-Spendenformular unten auf der Seite.

Wir freuen uns und zeigen Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne alle Wege auf, wie Sie die Kurt-Hahn-Stiftung unterstützen können.

Herzlichen Dank!

Hier Spendenbescheinigung beantragen

Spendeninformation zum Download

Geldauflagen und Bußgelder, die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zuweisen, sind für die Kurt-Hahn-Stiftung eine wertvolle Unterstützung. Diese Einnahmen tragen dazu bei, großen jungen Talenten neue Perspektiven zu schenken.

Transparente Verwaltung

Gemeinnützigkeit
Die Kurt-Hahn-Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt.

Verwendung der Gelder
Die Kurt-Hahn-Stiftung verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.

Mitteilungspflicht
Die Kurt-Hahn-Stiftung verpflichtet sich, die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zeitnah zu informieren. Über die Höhe und Verwendung der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr werden die zuständigen Oberlandesgerichte bzw. die Generalstaatsanwaltschaften zum Jahresanfang unterrichtet.

Transparenz
Die Kurt-Hahn-Stiftung verbucht alle Zahlungen, die im Rahmen von Geldauflagen zufließen absolut transparent und auf einer eigenen Buchungsstelle.

Deutsches Stiftungszentrum: Die Kurt-Hahn-Stiftung wird in Fragen des Managements professionell vom Deutschen Stiftungszentrum betreut.

Link zum Stifterverband der deutschen Wissenschaft
Link zum Deutschen Stiftungszentrum (DSZ) 
Link zur Kurt-Hahn-Stiftung im DSZ

Informationsmaterialien

Für Strafrichter, Staatsanwälte und Anwälte haben wir spezielles Informationsmaterial vorbereitet. Gerne senden wir Ihnen entsprechende Informationen zu den Listen, auf denen die Kurt-Hahn-Stiftung bereits eingetragen ist zu. Auch Material über die Arbeit der Kurt-Hahn-Stiftung senden wir Ihnen gerne zu.

Informationsmaterial können Sie gerne bei uns per E-Mail bestellen.

Spenden erbeten an:
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Commerzbank AG

Herzlichen Dank!

Es freut uns sehr, dass Sie die Kurt-Hahn-Stiftung mit einer Spende unterstützen möchten. Und auch das Finanzamt begrüßt Ihren Einsatz: Ihre Spende an uns ist von der Steuer abzugsfähig. Dafür muss sie allerdings in Ihrer Steuererklärung durch eine passende Spendenbescheinigung nachgewiesen werden.

Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2007 ist es noch einfacher geworden, Spenden von der Einkommensteuer abzusetzen: Für Spenden an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen bis zu einer Spendensumme von 200 EUR (bis zum Jahr 2020) und 300 EUR (ab dem Jahr 2021) pro Einzelspende genügt den Finanzbehörden ein „vereinfachter Spendennachweis“. Das heißt, dass anstatt einer Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster ein Bareinzahlungsbeleg, die Buchungsbestätigung der Bank oder ein Online-Banking-Ausdruck sowie zusätzlich ein Beleg des Spendenempfängers für Ihre Steuererklärung ausreichen. Einen entsprechenden Beleg der Kurt-Hahn-Stiftung erhalten Sie auf Anfrage von der Geschäftsstelle.

Spenden Sie 300 EUR oder mehr an die Kurt-Hahn-Stiftung, dann ist als Nachweis eine Spendenbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich, die Sie von unserer Geschäftsstelle erhalten.

Falls Sie zum ersten Mal 300 EUR oder mehr an die Kurt-Hahn-Stiftung spenden, dann ist es gegebenenfalls erforderlich, dass Sie der Geschäftsstelle für die Ausstellung Ihrer Bescheinigung Ihre Anschrift mitteilen.

Kurt-Hahn-Stiftung | Deutsches Stiftungszentrum
Franka Bechstein
Regionalbüro Stuttgart
Königstrasse 7
DE 70173 Stuttgart

Tel.: +49 (0)711 7050-393
E-Mail: franka.bechstein@stifterverband.de

Zum Online-Formular, um eine Spendenbescheinigung zu beantragen

Alle natürlichen Personen erhalten eine Zuwendungsbestätigung ab einem Betrag von 300 EUR. Für Beträge unter 300 EUR gilt der Zahlungsnachweis als Bestätigung* über die Spende zur Vorlage bei dem Finanzamt. Eine Zuwendungsbestätigung wird allen rechtlichen Personen über jeden Zuwendungsbetrag unabhängig von der Höhe vom Deutschen Stiftungszentrum postalisch zugesandt.

Sollten Sie einen Spendenbeleg wünschen, kontaktieren Sie uns einfach:

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* Bis 2020 galt eine Grenze von 200 EUR. Seit 2021 ist diese Grenze auf 300 EUR angehoben worden.

Habe ich steuerliche Vorteile?

Die Kurt-Hahn-Stiftung ist gemeinnützig, damit steuerbefreit und berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen. Ihre Zuwendungen an die Stiftung mindern im Rahmen der einkommenssteuerlichen Vorschriften ihre Einkommens- und Kirchensteuerzahlung.

Alle Zuwendungen an die Stiftung sind ferner Erbschafts- und Schenkungssteuerbefreit.

Eine Zuwendungsbestätigung wird allen rechtlichen Personen über jeden Zuwendungsbetrag vom Deutschen Stiftungszentrum postalisch zugesandt. Alle natürlichen Personen erhalten automatisch eine Zuwendungsbestätigung ab einem Betrag von 300 EUR. Für Beträge unter 300 EUR gilt den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechend der Zahlungsnachweis als Bestätigung über die Spende zur Vorlage bei dem Finanzamt.

Bei Fragen wenden Sie sicher gerne jederzeit an unsere Stiftungsmanagerin:

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Königstrasse 7
DE 70173 Stuttgart

Tel.: +49 (0)711 7050-393
E-Mail: franka.bechstein@stifterverband.de

Wie kann ich spenden?

Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Dies ist jederzeit möglich.
Sie erreichen uns persönlich:

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Tel. mobil: +49 173 27 39 477
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Spenden erbeten an:
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Wir freuen uns und zeigen Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne alle Wege auf, wie Sie die Kurt-Hahn-Stiftung unterstützen können.

Herzlichen Dank!

Zustiftungen
Mit einer Spende in das Stiftungskapital ermöglichen Sie, nachhaltig Stipendien und förderungswürdige Projekte aus den Kapitalerträgen zu finanzieren.

Wie kann ich zustiften?
Zur nachhaltigen Sicherung der Stiftungsidee und Stärkung der Stiftungsziele tragen Sie wesentlich bei, wenn Sie Spenden, das Vermächtnis oder die Erbeinsetzung als „Zustiftung“ deklarieren.
In diesem Fall wird die Kurt-Hahn-Stiftung Ihre Zuwendung dem Stiftungsvermögen zuführen. Durch ein anwachsendes Vermögen fließen der Kurt-Hahn-Stiftung auf Dauer höhere Erträge zu, die dann für den Stiftungszweck operativ eingesetzt werden können.
Innerhalb der Zustiftungen besteht die Möglichkeit zur Gründung einer unselbstständigen Stiftung unter dem Dach der Kurt-Hahn-Stiftung. Diese erlaubt den steuerlichen Abzug eines Gründungsfreibetrages in bestimmter Höhe.

Link Stifterverband der deutschen Wissenschaft
Link Deutsches Stiftungszentrum

Spendeninformation zum Download

Sie wollen Ihre Spende einem persönlichen Zweck widmen?

Im Rahmen des in der Satzung der Kurt-Hahn-Stiftung angegebenen Stiftungszweckes ist es möglich, die Verwendung Ihrer Spende genau festzulegen. Diese Möglichkeit existiert jedoch nur für Zustiftungen.

Sie können ihre „Zustiftung“ in Erinnerung an einen bestimmten Menschen mit dessen verbinden, so dass diese den gewünschten Namen trägt. Oder Sie können die Zustiftung mit einem genau bezeichneten Zweck, wie z.B. „Stipendien für Kinder mit Migrationshintergrund“ oder „Stipendien für Vollwaisen“ oder dergleichen, gegeben werden.

Beispiel für eine solche Lösungen in der Kurt-Hahn-Stiftung ist das Heinrich-Blendinger-Stipendium.