Fördermöglichkeiten

Spenden im Rahmen von Geldauflagen

Geldauflagen und Bußgelder, die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zuweisen, sind für die Kurt-Hahn-Stiftung eine wertvolle Unterstützung. Diese Einnahmen tragen dazu bei, großen jungen Talenten neue Perspektiven zu schenken. Transparente Verwaltung Gemeinnützigkeit: Die Kurt-Hahn-Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Verwendung der Gelder: Die Kurt-Hahn-Stiftung verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck. Mitteilungspflicht: Die Kurt-Hahn-Stiftung verpflichtet sich, die zuweisende Behörde über den Eingang bzw.…

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Zweckbindung

Sie wollen Ihre Spende einem persönlichen Zweck widmen? Im Rahmen des in der Satzung der Kurt-Hahn-Stiftung angegebenen Stiftungszweckes ist es möglich, die Verwendung Ihrer Spende genau festzulegen. Diese Möglichkeit existiert jedoch nur für Zustiftungen. Sie können ihre „Zustiftung“ in Erinnerung an einen bestimmten Menschen mit dessen verbinden, so dass diese den gewünschten Namen trägt. Oder Sie können die Zustiftung mit…

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Spenden

Wie kann ich spenden? Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Dies ist jederzeit möglich.Sie erreichen uns persönlich: VORSITZENDE DES VORSTANDESDr. Karen JungTel. mobil: +49 173 27 39 477E-Mail: gs@kurt-hahn-stiftung.de STIFTUNGSMANAGEMENTKurt-Hahn-Stiftung | Deutsches StiftungszentrumFranka BechsteinRegionalbüro StuttgartKönigstrasse 7DE 70173 Stuttgart Tel.: +49 (0)711 7050-393E-Mail: franka.bechstein@stifterverband.de Spenden erbeten an:Kurt-Hahn-Stiftung | Deutsches StiftungszentrumDE42 3608 0080 0404 0764 01BIC: DRESDEFF360Commerzbank AG Schnell Entschlossene finden den…

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Zustiftungen

ZustiftungenMit einer Spende in das Stiftungskapital ermöglichen Sie, nachhaltig Stipendien und förderungswürdige Projekte aus den Kapitalerträgen zu finanzieren. Wie kann ich zustiften?Zur nachhaltigen Sicherung der Stiftungsidee und Stärkung der Stiftungsziele tragen Sie wesentlich bei, wenn Sie Spenden, das Vermächtnis oder die Erbeinsetzung als „Zustiftung“ deklarieren.In diesem Fall wird die Kurt-Hahn-Stiftung Ihre Zuwendung dem Stiftungsvermögen zuführen. Durch ein anwachsendes Vermögen fließen…

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Informationen zu Spenden / Vermächtnisse / Erbeinsetzung

Alle Zuwendungen an die Stiftung sind Erbschafts- und Schenkungssteuerbefreit. Eine Zuwendungsbestätigung wird allen rechtlichen Personen über jeden Zuwendungsbetrag vom Deutschen Stiftungszentrum postalisch zugesandt. Alle natürlichen Personen erhalten automatisch eine Zuwendungsbestätigung ab einem Betrag von 300 EUR. Für Beträge unter 300 EUR gilt den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechend der Zahlungsnachweis als Bestätigung über die Spende zur Vorlage bei dem Finanzamt. Wie kann ich die Stiftung fördern?Sie können die…

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