Alle Zuwendungen an die Stiftung sind Erbschafts- und Schenkungssteuerbefreit.
Eine Zuwendungsbestätigung wird allen rechtlichen Personen über jeden Zuwendungsbetrag vom Deutschen Stiftungszentrum postalisch zugesandt. Alle natürlichen Personen erhalten automatisch eine Zuwendungsbestätigung ab einem Betrag von 300 EUR. Für Beträge unter 300 EUR gilt den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechend der Zahlungsnachweis als Bestätigung über die Spende zur Vorlage bei dem Finanzamt.
Wie kann ich die Stiftung fördern?
Sie können die Stiftungsziele kurz-, mittel- und langfristig durch Spenden, Zustiftungen, Vermächtnisse oder Erbeinsetzungen fördern.
Spenden
Überweisen Sie monatlich, viertel- oder jährlich einen definierten Betrag an die Kurt-Hahn-Stiftung. Dadurch helfen Sie der Stiftung, ihre jährlichen Auszahlungen für den Stiftungszweck, insbesondere Stipendien zu erhöhen.
Zustiftungen
Mit einer Spende in das Stiftungskapital ermöglichen Sie, nachhaltig Stipendien und förderungswürdige Projekte aus den Kapitalerträgen zu finanzieren.
Vermächtnisse / Erbeinsetzungen
Sie können der Stiftung Geld zukommen lassen oder das Vermögen der Stiftung durch Übertragung von Wertpapieren und Sachwerten fördern. Auch über Ihren Tod hinaus können Sie durch Ihr Testament dazu beitragen, dass für die Stiftungsziele weitere Mittel zur Verfügung stehen. Dies kann im Wege der letztwilligen Verfügung durch Erbeinsetzung oder durch die Errichtung eines Vermächtnisses erfolgen.
Dies können Sie in Form einer Spende tun oder aber in der Form der Zustiftung.
Die Abwicklung dieser testamentarischen Verfügung kann dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft als Nachlassverwalter übertragen werden, der darin große Erfahrung besitzt.
Link Stifterverband der deutschen Wissenschaft
Link Deutsches Stiftungszentrum
Spendeninformation zum Download