Alle natürlichen Personen erhalten eine Zuwendungsbestätigung ab einem Betrag von 300 EUR. Für Beträge unter 300 EUR gilt der Zahlungsnachweis als Bestätigung* über die Spende zur Vorlage bei dem Finanzamt. Eine Zuwendungsbestätigung wird allen rechtlichen Personen über jeden Zuwendungsbetrag unabhängig von der Höhe vom Deutschen Stiftungszentrum postalisch zugesandt.
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Kurt-Hahn-Stiftung | Deutsches Stiftungszentrum
Franka Bechstein
Regionalbüro Stuttgart
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* Bis 2020 galt eine Grenze von 200 EUR. Seit 2021 ist diese Grenze auf 300 EUR angehoben worden.