Habe ich steuerliche Vorteile?
Die Kurt-Hahn-Stiftung ist gemeinnützig, damit steuerbefreit und berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen. Ihre Zuwendungen an die Stiftung mindern im Rahmen der einkommenssteuerlichen Vorschriften ihre Einkommens- und Kirchensteuerzahlung.
Alle Zuwendungen an die Stiftung sind ferner Erbschafts- und Schenkungssteuerbefreit.
Eine Zuwendungsbestätigung wird allen rechtlichen Personen über jeden Zuwendungsbetrag vom Deutschen Stiftungszentrum postalisch zugesandt. Alle natürlichen Personen erhalten automatisch eine Zuwendungsbestätigung ab einem Betrag von 300 EUR. Für Beträge unter 300 EUR gilt den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechend der Zahlungsnachweis als Bestätigung über die Spende zur Vorlage bei dem Finanzamt.
Bei Fragen wenden Sie sicher gerne jederzeit an unsere Stiftungsmanagerin:
Kurt-Hahn-Stiftung | Deutsches Stiftungszentrum
Franka Bechstein
Regionalbüro Stuttgart
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