Mit Geldauflagen junge Talente fördern
Die Kurt-Hahn-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung mit dem Auftrag talentierten Kindern und Jugendlichen neue Bildungsperspektiven zu eröffnen.
Die Kurt-Hahn-Stiftung ist Teil des Stifterverbandes – die Gemeinschaftsinitiative von Unternehmen und Stiftungen, die als einzige ganzheitlich in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Innovation berät, vernetzt und fördert.
Geldauflagen und Bußgelder, die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zuweisen, sind für die Kurt-Hahn-Stiftung eine wertvolle Unterstützung. Diese Einnahmen tragen dazu bei, großen jungen Talenten neue Perspektiven zu schenken.
Unser Versprechen an Sie
Gemeinnützigkeit:
Die Kurt-Hahn-Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt.
Verwendung der Gelder:
Die Kurt-Hahn-Stiftung verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
Mitteilungspflicht:
Die Kurt-Hahn-Stiftung verpflichtet sich, die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zügig und damit zeitnah zu informieren. Über die Höhe und Verwendung der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr werden die zuständigen Oberlandesgerichte bzw. die Generalstaatsanwaltschaften zum Jahresanfang unterrichtet.
Transparenz:
Die Kurt-Hahn-Stiftung verbucht alle Zahlungen, die im Rahmen von Geldauflagen zufließen absolut transparent und auf einer eigenen Buchungsstelle.
Diskretion:
Absolute Diskretion über alle Informationen zu den jeweiligen Vorgängen ist für uns selbstverständlich.
Deutsches Stiftungszentrum: Die Kurt-Hahn-Stiftung wird in Fragen des Managements professionell vom Deutschen Stiftungszentrum betreut.
Link zum Stifterverband der deutschen Wissenschaft
Link zum Deutschen Stiftungszentrum (DSZ)
Link zur Kurt-Hahn-Stiftung im DSZ
Informationen für Zahlungspflichtige
Ihnen ist von einer Behörde die Auflage gemacht worden, eine Zahlung an die Kurt-Hahn-Stiftung zu tätigen? Dann möchten wir Sie bitten, folgende Bankverbindung zu verwenden:
Geldzuweisungen erbeten an:
Kurt-Hahn-Stiftung | Deutsches Stiftungszentrum
DE42 3608 0080 0404 0764 01
BIC: DRESDEFF360
Commerzbank AG
Und noch drei wichtige Hinweise
- Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer das Aktenzeichen der zuständigen Behörde an. Nur so können wir korrekt über den Zahlungseingang informieren.
- Spendenbescheinigungen dürfen wir Ihnen im Rahmen von Geldauflagen nicht ausstellen. Geldauflagen gelten nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende.
- Wenden Sie sich bitte bei Fragen zur Zahlungsfrist oder Ratenzahlung direkt an die zuständige Behörde. Es ist uns nicht erlaubt, eigene Absprachen diesbezüglich zu treffen.
Ihre Ansprechpartnerin
Wenn Sie Überweisungsträger oder Adressaufkleber wünschen und bei allen weiteren Anfragen, kontaktieren uns gerne.
Franka Bechstein – Stiftungsmanagement Kurt-Hahn-Stiftung
Telefonisch sind wir wie folgt für Sie erreichbar:
Franka Bechstein – Regionalbüro Stuttgart – +49 (0)711 120291 01
Informationsmaterialien
Für Strafrichter, Staatsanwälte und Anwälte haben wir spezielles Informationsmaterial vorbereitet. Gerne senden wir Ihnen entsprechende Informationen zu den Listen, auf denen die Kurt-Hahn-Stiftung bereits eingetragen ist zu. Auch Material über die Arbeit der Kurt-Hahn-Stiftung senden wir Ihnen gerne zu.
Informationsmaterial können Sie gerne bei uns per E-Mail bestellen.