Geldauflagen und Bußgelder, die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zuweisen, sind für die Kurt-Hahn-Stiftung eine wertvolle Unterstützung. Diese Einnahmen tragen dazu bei, großen jungen Talenten neue Perspektiven zu schenken.
Transparente Verwaltung
Gemeinnützigkeit:
Die Kurt-Hahn-Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt.
Verwendung der Gelder:
Die Kurt-Hahn-Stiftung verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
Mitteilungspflicht:
Die Kurt-Hahn-Stiftung verpflichtet sich, die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zeitnah zu informieren. Über die Höhe und Verwendung der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr werden die zuständigen Oberlandesgerichte bzw. die Generalstaatsanwaltschaften zum Jahresanfang unterrichtet.
Transparenz:
Die Kurt-Hahn-Stiftung verbucht alle Zahlungen, die im Rahmen von Geldauflagen zufließen absolut transparent und auf einer eigenen Buchungsstelle.
Deutsches Stiftungszentrum: Die Kurt-Hahn-Stiftung wird in Fragen des Managements professionell vom Deutschen Stiftungszentrum betreut.
Link zum Stifterverband der deutschen Wissenschaft
Link zum Deutschen Stiftungszentrum (DSZ)
Link zur Kurt-Hahn-Stiftung im DSZ
Informationsmaterialien
Für Strafrichter, Staatsanwälte und Anwälte haben wir spezielles Informationsmaterial vorbereitet. Gerne senden wir Ihnen entsprechende Informationen zu den Listen, auf denen die Kurt-Hahn-Stiftung bereits eingetragen ist zu. Auch Material über die Arbeit der Kurt-Hahn-Stiftung senden wir Ihnen gerne zu.
Informationsmaterial können Sie gerne bei uns per E-Mail bestellen.
Spenden erbeten an:
Kurt-Hahn-Stiftung | Deutsches Stiftungszentrum
DE42 3608 0080 0404 0764 01
BIC: DRESDEFF360
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